ORGANISATORISCHES
Schullaufbahnentscheide Kindergarten
Elterngespräch Ende 1. Semester
Standortbestimmung und Einschulung nach 2. Semester ja / nein
Elterngespräch nach Bedarf
- Abklärung Logopädie
- Abklärungen durch Erziehungsberatung (EB)
- Abklärung anderer Therapiezuweisungen
(Psychomotorik oder andere)
Elterngespräch 1. Semester
Beurteilungsbericht Ende 2. Semester (ohne Noten)
Elterngespräch bei schulischen Schwierigkeiten
- Abklärung durch EB
Elterngespräch 1. Semester
Beurteilungsbericht Ende 2. Semester (mit Noten)
zusätzliche Elterngespräche bei schulischen Schwierigkeiten
Schullaufbahnentscheide 6. Schuljahr
Übertrittsbericht, bertrittsprotokoll, Übertrittsgespräch 1. Semester
Übertrittsentscheid, Beurteilungsbericht mit Noten 2. Semester
Klasse mit besonderer Förderung
Elterngespräch über ( Schul- ) Schwierigkeiten
- Abklärung durch EB ( Lernbehinderung, Lernstörung )
- Stützunterricht durch Heilpädagogin / Heilpädagoge
- Schülerin / Schüler bleibt in der Klasse
Schullaufbahnentscheide Primarstufe – Sekundarstufe 1
Das Übertrittsgespräch zwischen Lehrerschaft, Eltern und Schülerin bzw. Schüler steht im Zentrum des Zuweisungsentscheides. Es wird versucht, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Als Grundlage dienen das Zeugnis des 5. Schuljahres, das Übertrittsprotokoll des 6. Schuljahres, die Beobachtungen der Eltern und der Lehrerschaft und die Selbsteinschätzung des Schülers bzw. der Schülerin.
Orientierungsarbeit
Die 6. Klasse führt eine Orientierungsarbeit durch. Sie dient der Bestätigung der Empfehlung der Lehrkräfte der Mittelstufe. Die Orientierungsarbeiten gehören nicht in die Gesamtbeurteilung des Übertritts in die Sekundarstufe.
Wichtige Daten des Verfahrensverlaufes:
- Dezember Orientierungsarbeiten
- Ende Januar Abgabe Übertrittsprotokoll
- Mitte Februar Übertrittsgespräch mit Schülern und Eltern
- Ende März Übertrittsentscheid der Schulkommission
Freie Halbtage
Die Eltern können ihre Kinder pro Schuljahr für 5 Halbtage
vom Unterricht dispensieren. Die Halbtage können einzeln oder auch in Blöcken
bezogen werden. Die Klassenlehrkraft muss spätestens am Vortag mittels des
Formulars „Freie Halbtage“ durch die gesetzliche Vertretung über die Absenz
informiert sein. Wir bitten beim Gebrauch von diesen Halbtagen auf schulische
Spezialprojekte Rücksicht zu nehmen.
Unvorhersehbare Absenzen
Unvorhersehbares wie Krankheit wird telefonisch von den Eltern an die betroffenen Lehrkräfte mitgeteilt. Auf der Mittel- und Oberstufe erwarten wir, dass die verpassten Unterrichtseinheiten, auch im Bezug der freien Halbtage, selber nachgearbeitet werden.
Voraussehbare Absenzen
Bei voraussehbarer Abwesenheit ist nur eine schriftliche Mitteilung mittels des Formulars "Voraussehbare Absenzen" an die Klassenlehrperson nötig.
Zahnarzt- und Arzttermine sind, wenn möglich, auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Zuständigkeit
Es bewilligen schriftliche Gesuche um längere voraussehbare Abwesenheiten:
- bis zu einer Woche: die Schulleitung
- länger als eine Woche: das Schulinspektorat.
Schulärztliche Untersuchung
Eine schulärztliche Untersuchung findet im Kindergarten, der 4. Klasse und in der 8. Klasse statt.
Schulzahnpflege
Einmal im Jahr (meistens im Herbst) werden die Schülerinnen und Schüler von den Zahnärzten zu einer Untersuchung, welche die Gemeinde bezahlt, aufgeboten. Die Schulzahnärzte, unter welchen Sie frei wählen können, gibt die Schulzahnpflegeleitung jährlich neu bekannt. Wenn nötig folgen weitere Untersuchungen, die zu Lasten der Eltern fallen.
Schülerunfall-Versicherung
Seit Einführung des Krankenversicherungs-Gesetzes müssen alle Personen obligatorisch bei einer Krankenversicherung versichert sein. Aufgrund dieses Obligatoriums hat die Einwohnergemeinde Beatenberg die Schülerunfallversicherung gekündigt.
Somit sind auch Unfälle, die während der Schulzeit geschehen über die private Krankenversicherung des Kindes abzuwickeln.